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Vermögen – was zählt dazu?
Der französische Begriff „patrimoine“, im Deutschen oft mit „Vermögen“ oder „Erbe“ wiedergegeben, bezeichnet nicht nur die Gesamtheit der Güter, die wir besitzen, sondern auch die, die wir geerbt haben. Somit bezieht sich der Begriff auf Güter, die weitergegeben werden können: Grundstücke, Immobilien, ein Unternehmen. Aber nicht nur das – er umfasst auch alles, was mit diesen Gütern verbunden ist und mit ihnen zusammen weitergegeben wird: eine Geschichte, eine Leidenschaft, Werte, die Art etwas zu machen oder es nicht zu machen. Aber zählt all dies wirklich dazu?
In der Familie
Die wörtliche Übersetzung des lateinischen Begriffs „patrimonium“ lautet „das vom Vater Kommende“. Im Französischen wird der Begriff „patrimoine“ ab dem 12. Jahrhundert im Sinne von „Familienvermögen“ verwendet. Der Wert des Erbes, das von Generation zu Generation weitergereicht wurde, entsprach dem Marktwert all dieser Güter, die der Familie gehörten. Diese rein wirtschaftliche Betrachtungsweise erklärt auch, warum von der Antike bis in die 1950er Jahre bei der Weitergabe des Familienvermögens meist Zweckbündnisse zur Wahrung eigener Interessen geschmiedet wurden. Eine gute Ehe war eine Vernunftehe zwischen zwei Familien, die streng darauf achteten, ihren Rang und ihre Reichtümer zu bewahren. Diese traditionelle, fest im Privaten verwurzelte Definition hat noch immer Gültigkeit, wobei sich der Begriff des „Erbes“ im Laufe der Zeit weiter ausgedehnt hat.
Vom Privaten hin zum Öffentlichen
Die erste Auflistung von historischen Denkmälern findet sich bereits 29 v. Chr., als Philon von Byzanz einen „Katalog“ der sieben Weltwunder der Antike anlegt. Doch erst im Mittelalter beschäftigt man sich in kirchlichen Kreisen mit der Frage, wie Wertgegenstände auch außerhalb der Familie geschützt und erhalten werden können.
The School of Athens, Raphael, 1509–1511 Später prägt das humanistische Denken der Renaissance und der Aufklärung zahlreiche Gelehrte in ganz Europa: Fasziniert von den Spuren der Vergangenheit und der Kultur außerhalb der westlichen Welt, legen sie die ersten Kunstsammlungen an. Ende des 18. Jahrhunderts öffnen aufgeklärte Fürsten, die überzeugt sind, dass der Austausch von Wissen Grundvoraussetzung für Fortschritt ist, ihre Sammlungen für die Öffentlichkeit. Das British Museum öffnet seine Tore 1759, es folgen Wien, Madrid und Florenz.
Das gemeinsame Erbe bewahren
Das Erbe ist ein dynamisches Prinzip. Mit dem Aufkommen des Nationalismus und der Vorstellung eines Nationalstaates erhält der Begriff des „Erbes“ im 19. Jahrhundert eine immer größere Bedeutung: Er bezeichnet fortan die Gesamtheit der Gemeingüter, die von der Gesellschaft zu schützen sind, weil sie Träger eines Identitätswerts für das Volk sind.
Im Laufe des 20. Jahrhunderts findet die Bewegung zum Schutz und Erhalt von Kulturerbe immer mehr Unterstützer. Sie gipfelt in der Idee der UNESCO, bestimmten Stätten den Titel „Welterbe“ zu verleihen. Sie definiert „Welterbe“ als einen aus der Vergangenheit stammenden Schatz, den es zu inventarisieren, zu bewahren und an kommende Generationen weiterzugeben gilt. In einer Rede bei einer Konferenz der UNESCO 1998 definiert der Rechtswissenschaftler und Philosoph Prof. Dr. François Ost das Erbe als „geheimnisvolles Vermächtnis“ und als „eigenartiges Objekt ohne Gebrauchsanweisung“.
„Was haben die alten Buchenwälder der Karpaten mit den Felszeichnungen in der saudi-arabischen Provinz Ha'il gemein, die Grand-Place in Brüssel mit dem Khidr-Elias-Fest im Nordirak oder den polyphonen georgischen Gesängen? Auf den ersten Blick nichts - und doch: alles. Alles nämlich, was für uns zählt und was unser Erbe für künftige Generationen ausmacht. Es sind Güter, die der gesamten Menschheit gehören und deren außergewöhnliche Bedeutung allgemein anerkannt ist, wie die von 1.000 weiteren Kulturgütern weltweit“, hebt Valérie Desprets im Themenheft „Vermögen“ der Banque de Luxembourg hervor.
„Vermögen: materiell, immateriell, facettenreich...“ - in den neuen „Cahiers“
Die „Cahiers“ der Banque de Luxembourg laden Leserinnen und Leser ein, sich einem interessanten Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu nähern. Die Ausgabe des Magazins widmet sich dem Thema „Vermögen“ in seinen verschiedenen Dimensionen.
Die verborgenen Werte des Erbes
Der Wert eines Erbes ist wichtiger als der Gegenstand selbst, die Geisteshaltung wichtiger als die konkrete Form. Keine Tradition kann genau definieren, was zur Kategorie „Erbe“ gehören, keine Regel gibt vor, wie es wahrgenommen werden soll. Der Begriff des Erbes ist untrennbar mit dem der Weitergabe verbunden. Vermögensgegenstände werden weitergegeben und erhalten eine neue Bestimmung, eine andere Funktion, werden anders gebraucht. Ein alter Schrank erhält seinen Platz in einer neuen Wohnung, eine Halskette wird als Talisman aufbewahrt und nicht mehr getragen, ein Grundstück wird verkauft und sein Wert in andere Güter umgewandelt. Das vererbte Vermögen ist nicht nur reine Materie, sondern birgt auch eine Geschichte, einen Sinn in sich.
Soziologen wie Pierre Bourdieu haben das Erbe im weitesten Sinne beschrieben: Neben den rein materiellen Aspekt treten auch Gefühlsfragen und Symbolik. Erbe wird zum Kondensat familiärer Traditionen, zur Vermittlung von Werten, Moralvorstellungen, Ideologien oder einer bestimmten Kultur, oder auch zum Sozial- und Beziehungskapital.
Ein materielles Erbe erhält also eine emotionale, private Dimension. Eine Familiengeschichte, Lebensprojekte, gemeinsame Werte, Erziehung, besondere Kompetenzen - all dies sind Elemente des Vermögens, die von Eltern an ihre Kinder vermacht werden. Vermögen ist also vielschichtig, ganz gleich, ob es darum geht, es aufzubauen, zu schützen oder es reifen zu lassen. Ob materiell oder immateriell: Jedes Erbe stellt sich vielschichtig dar.
Unternehmen: ein materielles und immaterielles Vermögen
Mit der Führung, Entwicklung und Weitergabe eines Unternehmens entsteht dieses Vermögen, es soll erhalten und anschließend vererbt werden. In der postindustriellen Welt wird der tatsächliche Wert eines Unternehmens nicht mehr allein durch den Buchwert der Vermögenswerte definiert. Das Kapital umfasst zunehmend auch immaterielle Vermögenswerte: Corporate Governance, Expertise, Know-how, Unternehmenskultur, Renommee, gesellschaftliche Wirkung etc. All diese unternehmensrelevanten Komponenten bleiben in der Bilanz unberücksichtigt.
Der immaterielle Aspekt findet sich somit auch in der inzwischen geltenden Definition des juristischen Begriffs des Erbes wieder, und zwar in Bezug auf natürliche Personen (Einzelpersonen oder die Familie) wie auch auf juristische Personen: Schließlich wird damit die Gesamtheit der Güter bezeichnet, für die Ansprüche oder Eigentumsrechte geltend gemacht und die verkauft werden können (Name, Renommee, Marke, Know-how, Kundenportfolio etc.).
Über Grenzen hinweg
Früher befand sich das Vermögen einer Familie oder eines Unternehmers für gewöhnlich innerhalb einer Stadt, einer Region und bisweilen auch eines Landes. Inzwischen ist der Besitz vieler Familien und Unternehmer über mehrere Länder verteilt. Daraus ergeben sich komplexere Situationen, insbesondere zum Zeitpunkt der Weitergabe, wenn nämlich die Besonderheiten der einzelnen Rechtsprechungen zu berücksichtigen sind. Diese grenzübergreifenden Fälle zeigen, wie wichtig es ist, einen Experten für derlei Problemstellungen, die mehrere Rechtsprechungen umfassen, an der Seite zu haben.
Umfassende Vermögensbegleitung
In der Banque de Luxembourg schenken wir der Tatsache besondere Aufmerksamkeit, dass sich ein Vermögen nicht in einer Liste materieller Güter oder einer Geldsumme zusammenfassen lässt. Hinter jedem Vermögen steht ein Mensch. Und hinter dem Messbaren steckt eine immaterielle, doch reale Dimension, die diesem erst seinen ganzen Wert verleiht. Das private Vermögen oder sein Unternehmen langfristig zu erhalten und weiterzugeben, bedeutet auch, unseren Lieben die eigenen Werte und Früchte der Arbeit eines ganzen Lebens, ja bisweilen des Lebens mehrerer Generationen weiterzugeben.