Luxemburg
14, boulevard Royal, L-2449 Luxemburg
 
Montag bis Freitag
8.30 Uhr bis 17.00 Uhr
 
Wallonie - Brüssel
Chaussée de La Hulpe, 120 - 1000 Brüssel
Flandern
Kortrijksesteenweg 218 - 9830 Sint-Martens-Latem
 
Montag bis Freitag
8.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Neuerungen bei den Zahlungsdiensten im Jahr 2025

Wir freuen uns, Ihnen die neuesten Entwicklungen im Bereich der Zahlungsdienste vorstellen zu können. Dank technischer Fortschritte und der schnellen und einfachen Abwicklung Ihrer Zahlungen können wir Ihnen künftig neue Funktionen bieten.

1. Verfügbarkeit von Echtzeitüberweisungen

Die Einführung von Echtzeitüberweisungen bei der Banque de Luxembourg erfolgt 2025 in zwei Etappen:

  • EMPFANG von Echtzeitüberweisungen ab dem 9. Januar 2025
  • SENDEN von Echtzeitüberweisungen ab dem 9. Oktober 2025

Bei einer Echtzeitüberweisung handelt es sich um eine Banktransaktion, die umgehend ausgeführt wird.

Echtzeitüberweisungen können nur in Euro und innerhalb des SEPA-Raums* erfolgen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Überweisungen, deren Wertstellung mehrere Stunden oder sogar Tage dauern kann, sind die Gelder bei Echtzeitüberweisungen sofort verfügbar. Echtzeitüberweisungen sind eine wichtige Entwicklung im Zahlungsverkehr, die es Ihnen ab Oktober ermöglichen wird, Geld in weniger als 10 Sekunden zu überweisen – und das rund um die Uhr.

In Kürze erhalten Sie weitere Informationen überdasSenden von Echtzeitüberweisungen.

2. Stetige Verbesserung der Zahlungssicherheit

Zur Erhöhung der Sicherheit bei Echtzeitüberweisungen und herkömmlichen Überweisungen in Euro erfolgt ab dem 9. Oktober 2025 vor der Ausführung jeder Transaktion die Verifizierung des Zahlungsempfängers (VOP – Verification of Payee).

Durch diese EU-weit geltende Neuregelung soll Betrug minimiert werden, indem bei der Eingabe einer Überweisung in Euro überprüft wird, ob die angegebene Kontobezeichnung des Empfängers und die IBAN korrekt sind. 

In Kürze erhalten Sie weitere Informationen über die Verfahren zur Prüfung und Ausführung Ihrer Zahlungen.

3. Neue Vorteile mit Ihren Zahlungskarten

Wir ergänzen unser umfassendes Angebot an Visa-Karten durch die Einführung der Visa Debit-Karte, mit der Sie Ihre täglichen Zahlungen vornehmen können und die Ihre V PAY-Karte ersetzt.

Neue Vorteile mit Visa Debit:

  • Optimale Sicherheit bei Online-Käufen dank der Transaktionsvalidierung über die LuxTrust Mobile-App
  • Versicherungsschutz für Ihre Online-Käufe (Liefergarantie für im Internet bestellte Waren in Höhe von bis zu 1.000 €/Schadensfall bzw. 2.000 €/Jahr)
  • Zahlungen und Abhebungen weltweit überall, wo Visa-Karten akzeptiert werden, kompatibel mit Apple Pay und möglich mit einem Mobilgerät (iPhone oder Apple Watch)
  • Visa Debit verfügt außerdem über die Kontaktlos-Funktion, die das Bezahlen noch einfacher macht

Prüfung der Mittelverfügbarkeit bei Bezahlvorgängen mit einer Visa Debit-Karte

Ab dem 3. März 2025 wird die Bank bei jeder Transaktion an einer Verkaufsstelle (vor Ort oder im E-Commerce) oder an einem Geldautomaten zusätzlich zu dem auf der Debitkarte festgelegten Limit die Mittelverfügbarkeit auf dem mit der Karte verbundenen Konto prüfen. Anschließend wird die Transaktion entweder akzeptiert oder gegebenenfalls abgelehnt, wenn das Konto kein ausreichendes Guthaben aufweist (gilt nicht für Konten mit eingeräumtem Überziehungskredit).

Sie möchten mehr über unser umfassendes Angebot an Bankkarten erfahren? Weitere Informationen finden Sie unter Laufende Geldgeschäfte erledigen – Banque de Luxembourg

4. Neue Entwicklungen beim universalen Zahlungsauftrag (Titre Universel de Paiement, TUP)

Ab dem 1. Juni 2025 treten Änderungen bezüglich des universalen Zahlungsauftrags in Kraft. Wenn Sie auf diesem Weg Überweisungen tätigen, können Sie die neue Version des Dokuments in einer Geschäftsstelle abholen oder sich an Ihren persönlichen Berater wenden, um sie zu erhalten.

Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr persönlicher Berater gerne zur Verfügung.

 

* Der SEPA-Raum umfasst alle Länder der Europäischen Union, die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie das Vereinigte Königreich, die Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino und den Vatikan.