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Besteuerung: Einführung einer neuen spanischen Finanztransaktionssteuer (FTT)

Am 15. Oktober 2020 genehmigte das spanische Parlament die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (Gesetz 5/2020). Diese Steuer (FTT) tritt am 16. Januar 2021 in Kraft.

Was ist der Anwendungsbereich dieser Steuer?

Diese neue Steuer ist vergleichbar mit der in Frankreich geltenden Steuer auf Finanztransaktionen. Sie gilt für jeden entgeltlichen Erwerb von börsennotierten Aktien, die von spanischen Unternehmen mit einer Börsenkapitalisierung von mehr als 1 Mrd. EUR ausgegeben werden.

Ferner betrifft diese Steuer den Erwerb von Aktien, die im Rahmen der Umwandlung von Anleihen erhalten wurden, sowie den Erwerb von Aktien, die durch Investmentzertifikate repräsentiert werden.

Im Jahr 2021 gilt diese Steuer für 56 spanische Wertpapiere.

Sie fällt jedoch weder bei Käufen auf dem Primärmarkt (Neuemission von Aktien) noch beim Verkauf von Aktien an.

Wer ist von dieser Steuer betroffen?

Diese Steuer betrifft alle Anleger, unabhängig von ihrem Wohnsitzland und unabhängig von dem Ort, an dem die Transaktion durchgeführt wird.

Wie wird diese Steuer berechnet?

Die Steuer beträgt 0,2 % des Kaufbetrags (ohne mit dem Kauf verbundene Gebühren).

Was bedeutet dies konkret für Sie als Kunde der Banque de Luxembourg?

Die Steuer wird zum Zeitpunkt der Transaktion automatisch von unserer Bank berechnet und einbehalten.

Sollten Sie Ihrerseits (ohne Intervention durch die Bank) einen entgeltlichen Erwerb (insbesondere durch Übertragung von dieser Steuer unterliegenden Wertpapieren) tätigen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen, damit wir den erforderlichen Abzug vornehmen können.

Stand 11.01.2021.

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Bernard Goffaux
Leiter Estate Planning
Marie Breels
Fiscalité Opérationnelle
Bernard Goffaux
Leiter Estate Planning
Christophe Delanghe
Senior Estate Planner