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Medien

Vermögensweitergabe; ein komplexes Thema

Ein Thema, das viele wohlhabende Familien beschäftigt, ist die Vermögensweitergabe. Wenn es darum geht, Vermögen zu erhalten und zu entwickeln, den Fortbestand eines Familienunternehmens zu sichern und unangenehme steuerliche Überraschungen zu vermeiden, sind eine Reihe von Faktoren zu beachten. Welche das sind, erläutern Claude Medernach, Legal Counsel Key Clients, und Anne-Lise Grandjean, Tax & Estate Planner.

Dieser Artikel ist als Beilage im Dossier „Private Banking & Wealth Management“ von Paperjam vom Mai 2024 erschienen.

Mit der Vermögensweitergabe von der Generation der Babyboomer an die Nachfolgergeneration findet der wohl größte Wohlstandstransfer der Geschichte statt. Inwieweit ist das eine Herausforderung für eine Privatbank?

Den Begriff des „größten Wohlstandstransfer der Geschichte“ würde ich etwas relativieren. Zwar ist die Vermögensmasse, die von der Generation der Babyboomer weitergegeben wird, tatsächlich die größte, die es je gab. Diese Übergabe vollzieht sich aber über einen längeren Zeitraum hinweg. Zum einen sind die Mitglieder dieser Generation zwischen 1946 und 1964 geboren und heute zwischen 60 und 80 Jahre alt. Zum anderen vollzieht sich der Transfer – angesichts des gestiegenen Wohlstandsniveaus und der höheren Lebenserwartung – nicht einmalig und umfassend, sondern eher als allmählicher Prozess.

Zum dritten befindet sich die Nachfolgergeneration oft selbst in einer komfortablen, bisweilen sogar privilegierten Vermögenssituation. Sie haben sich bereits eine eigene Existenz aufgebaut und leiten in manchen Fällen selbst ein erfolgreiches Unternehmen. Sie sind finanziell also nicht mehr von der Elterngeneration abhängig.

Auch wenn dieser Transfer schrittweise vonstatten geht: Stellt er eine Bank nicht trotzdem vor gewisse Herausforderungen?

Ja, natürlich. Für uns als Bank ist es besonders wichtig, dass wir bereit sind, die junge Generation zu begleiten – eine Generation, die höhere Ansprüche hat und weniger bereit ist, sich langfristig zu binden. Die Vertreterinnen und Vertreter dieser Generation wünschen sich zwar auch Beratung und Begleitung durch einen persönlichen Vermögensberater. Sie vergleichen aber stärker, fordern uns stärker heraus und sind eher bereit, den Bankpartner zu wechseln. Sie legen großen Wert auf Transparenz. Sie interessieren sich für alle Aspekte der Beziehung und für die Kosten, die mit einer Dienstleistung verbunden sind. Für uns als Bank geht es darum, einerseits die Elterngeneration, mit der uns eine langjährige, vertrauensvolle Beziehung verbindet, weiter zu betreuen, und andererseits die Next Gen an uns zu binden, indem wir sie so früh wie möglich in den Fragen der Vermögensweitergabe, -planung und -verwaltung begleiten.

Sie sagten eben, dass die direkte Nachfolgergeneration nicht unbedingt auf das Erbe der Elterngeneration angewiesen ist. Wie ist es mit der dann folgenden Generation der Enkelinnen und Enkel? Besteht bei ihnen der Wunsch nach Teilhabe?

Bisher haben wir noch wenig Erfahrung mit der Enkelgeneration. In Luxemburg fällt für Erbschaften in direkter Linie im Prinzip keine Erbschaftssteuer an. Bei einer Schenkung zu Lebzeiten zugunsten von Kindern oder Enkelkindern hingegen muss in der Regel Schenkungssteuer gezahlt werden (außer im Falle eines „don manuel“) Dieser spezielle in Luxemburg geltende Rechtsrahmen wird in einzelnen Fällen als ungerecht oder frustrierend empfunden.

Inwieweit?

Nehmen wir als Beispiel einen jungen Erwachsenen, der die Leitung im Unternehmen seines Vaters übernimmt. Aufgrund der statistisch längeren Lebenserwartung wird dieser junge Mensch vermutlich lange in der Unternehmensleitung tätig sein, ohne das Unternehmen tatsächlich zu besitzen bzw. von den Unternehmensanteilen zu profitieren. Der Vater könnte sich dazu entscheiden, seine Unternehmensanteile weiterzugeben, doch dann würde eine Schenkungssteuer anfallen. In vielen Fällen ist es unter steuerlichen Gesichtspunkten leider deutlich günstiger, wenn man mit der Weitergabe bis zum Erbfall wartet. Ebenso bedauerlich ist es, dass es dem Elternteil erschwert wird, einen Teil seiner Unternehmensanteile schon zu Lebzeiten weiterzugeben, auch wenn diese mit seinem Tod ohnehin auf seine Nachkommen übergehen würden.

Was sind die größten Herausforderungen für Familien, wenn es ums Vererben geht?

Da gibt es mehrere Themenbereiche: Zum einen ist da die Sorge, dass das Vermögen verwässert oder zerteilt wird. Eine Erbschaft betrifft ja in den meisten Fällen mehrere Zweige der Familie. Es kann insbesondere dann komplex werden, wenn die Erbmasse aus weniger liquiden oder schwer aufteilbaren Vermögenswerten besteht. Daher ist es wichtig, die Erwartungen aller Betroffenen mit Blick auf das Familienvermögen zu kennen. Es kommt vor, dass ein Zweig der Familie finanziell unabhängig werden möchte und mehr Flexibilität gegenüber den Geschwistern sucht. Dort, wo das nicht der Fall ist, hat eine Verwaltung in Form einer Erbengemeinschaft Vorteile. Das größere Volumen kann gegebenenfalls bessere Anlagechancen eröffnen oder vorteilhaftere Konditionen und Kostenersparnisse ermöglichen.

Andererseits stellen wir fest, dass die Situation innerhalb der Familien immer heterogener und immer komplexer werden. In Patchwork-Familien kann es vorkommen, dass – je nachdem, welcher der beiden Gatten zuerst verstirbt – ein Teil des Vermögens von einem Familienzweig auf den anderen übergeht. Das kann bei den Erben aus der Familie des Verstorbenen ein Gefühl der Irritation auslösen.

Unsere Spezialistinnen begleiten Sie in allen Fragen rund um Steuern und Vermögen.

 
Claude Medernach
Expertin für Vermögensbegleitung und Philanthropie
 
Anne-Lise Grandjean
Tax Adviser & Estate Planner