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Die Weitergabe des Familienunternehmens muss frühzeitig vorbereitet und geplant werden

Bei der Weitergabe eines Familienunternehmens stellen sich spezielle Herausforderungen. Vor allem geht es darum, den Fortbestand und die Rentabilität des Unternehmens sicherzustellen. Nicht selten stellt ein Unternehmen den Kern eines Familienvermögens dar. Um sowohl den Geschäftsbetrieb wie auch die familiäre Harmonie sicherzustellen, gibt es verschiedene Optionen.

Welche das sind, erläutern Claude Medernach, Expertin für Vermögensbegleitung und Philanthropie, und Anne-Lise Grandjean, Tax & Estate Planner.

Dieser Artikel ist als Beilage im Dossier „Private Banking & Wealth Management“ von Paperjam vom Mai 2024 erschienen.

Es ist nicht selten, dass ein Unternehmen einen wesentlichen Teil eines Familienvermögens ausmacht. Was sollte in solchen Fällen bei der Nachfolgeplanung beachtet werden?

Viele Kundinnen und Kunden, die wir begleiten, haben ihr Vermögen mit einem erfolgreichen Familienunternehmen aufgebaut. In vielen Fällen bildet dieses Unternehmen den Kern ihres Vermögens. Während es oft relativ leicht ist, ein liquides Vermögen unter Erben aufzuteilen, kann sich die Weitergabe eines Familienunternehmen komplexer gestalten. Hauptziel ist oftmals zunächst, den Fortbestand des Unternehmens und seine Rentabilität zu sichern. Die Begünstigten sind jedoch nicht unbedingt alle in der Führung des Unternehmens eingebunden und fühlen sich nicht unbedingt eng mit ihm verbunden.

Worauf sollte man dann achten?

Wichtig ist es, die Weitergabe frühzeitig vorzubereiten und zu planen. Dabei können verschiedene Modelle in Frage kommen: Es ist beispielsweise möglich, den Unternehmensbetrieb von der betrieblichen Immobilie abzuspalten, damit nur die Kinder, die im Unternehmen tätig sind, Anteile am Unternehmen selbst erhalten. Das kann jedoch steuerrechtliche Probleme aufwerfen. Eine Abspaltung kann beträchtliche steuerliche Auswirkungen haben, insbesondere aufgrund der möglichen unrealisierten Wertsteigerung der Immobilien. Sollen einzelne Erben von der Unternehmensführung ausgeschlossen werden, muss sichergestellt sein, dass neben dem Unternehmen weitere Vermögenswerte vorhanden sind, die für Ausgleichszahlungen an die Erben zur Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen zur Verfügung stehen. Um den Fortbestand des Geschäftsbetriebs sicherzustellen, ist es auch erforderlich, dass sich die Eigentümer der Immobilie und die Unternehmensbetreiber über den Miet- bzw. Pachtzins einigen. Dies kann zum Beispiel in Form eines Erbpachtvertrags geschehen.

Welche anderen Möglichkeiten gibt es?

Eine andere Möglichkeit der Strukturierung wäre es, die jeweiligen Betriebsgesellschaften in einer oder mehreren Holdinggesellschaften zusammenzufassen, in der alle Kinder vertreten sind, auch wenn sie nicht im Unternehmen tätig sind. Die Kinder wären dann alle Teilhaber der Holding. Diese Struktur bietet sich an, wenn eine gemeinsame Verwaltung in Form einer Erbengemeinschaft gewählt werden soll.

Daneben gibt es auch vertragsbasierte Modelle, so z. B. die Einrichtung einer Family Governance, in der beispielsweise Methoden zur Bewertung des Familienunternehmens oder die Ausschüttung von Dividenden festgelegt werden. Auch die Form einer Aktionärsvereinbarung ist eine Option. Immer geht es darum, Regeln festzulegen, um die festgelegten gemeinsamen Ziele zu erreichen und eventuelle Konflikte zu antizipieren, die z. B. bei der Veräußerung von Unternehmensteilen auftreten können. Nicht zuletzt geht es darum, keinen der Erben zu benachteiligen.

Wie wichtig ist die Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls?

Sehr wichtig, denn, um ein Beispiel zu nennen: Die Nachfolgeregelung eines landwirtschaftlichen Betriebs unterliegt besonderen Regeln. Wir haben uns unlängst gefragt, ob diese auch bei der Weitergabe einer Waldparzelle gelten. Es stellte sich heraus, dass dies wahrscheinlich nicht der Fall ist.

In jeder Rechtsordnung gibt es solche Ausnahmen. Daher ist die Zusammenarbeit mit Steuer- und Rechtsexpertinnen und -experten für uns so wichtig. Wir haben solche Experten in unseren Teams und nutzen die Kompetenz von Partnern in anderen Ländern. Unser Ziel ist es, dass unsere Kundinnen und Kunden ihre Vermögensweitergabe gelassen und erfolgreich gestalten können.

Unsere Spezialistinnen begleiten Sie in allen Fragen rund um Steuern und Vermögen.

 
Claude Medernach
Wealth Management & Philanthropy Expert
 
Anne-Lise Grandjean
Tax Adviser & Estate Planner
Nicolas Vendredi
Private Banking Team Manager
Christophe Delanghe
Senior Estate Planner