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Besteuerung in Belgien – Schenkungen vor einem ausländischen Notar: Auf dem Weg zu einer Registrierungspflicht?

Die Registrierung ausländischer notarieller Schenkungsurkunden für bewegliche Güter durch in Belgien ansässige Personen dürfte ab dem 1. Dezember verpflichtend werden. Welche Auswirkungen hätte dieses Gesetz?

Die aktuelle belgische Gesetzgebung ermöglicht die Schenkung beweglicher Güter (Geldbetrag, Wertpapierportfolio, Kunstwerke) mit oder ohne Beteiligung eines Notars. Bestimmte Schenkungen, insbesondere Schenkungen mit Nießbrauch oder die Schenkung von Namensaktien, erfordern eine notarielle Urkunde.

Welche Vorteile bieten Schenkungsakte, die vor einem ausländischen Notar vollzogen wurden?

Zahlreiche belgische Staatsbürger greifen auf ausländische Notare (häufig aus den Niederlanden) zurück, um eine Schenkung zu vollziehen. Diese Schenkungen bieten den Vorteil, dass sie nicht der Schenkungssteuer unterliegen (außer im Falle einer freiwilligen Registrierung). Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Erbschaftssteuern anfallen, wenn der Schenker innerhalb von drei Jahren ab Schenkung verstirbt (1).

Neuer Gesetzesentwurf: Das Ende für Schenkungen vor niederländischen Notaren?

Sollte dieser Gesetzesvorschlag verabschiedet werden, bedeutet dies das Ende für notarielle Urkunden durch ausländische Notare.

Schenkungssteuer für die drei Regionen

Ein neuer Gesetzesentwurf (55/1357), der in zweiter Lesung vor dem Finanzausschuss der Abgeordnetenkammer angenommen wurde, sieht ab dem 1. Dezember 2020 eine verpflichtende Registrierung aller Schenkungen von beweglichen Gütern vor, die vor einem ausländischen Notar vollzogen wurden. Diese Registrierungsverpflichtung wird in allen drei Regionen zu einer Erhebung der Schenkungssteuer (außer bei spezifischen Ausnahmen) führen. Während der letzten Plenarsitzung der Abgeordnetenkammer am 15. Juli 2020 wurde eine Stellungnahme des Staatsrates angefordert. Folglich wurde die Abstimmung über den Gesetzesentwurf auf den 1. September 2020 verschoben.

Untenstehend wird die Schenkungssteuer für die drei Regionen aufgeführt:

  Region Flandern Region Brüssel-Hauptstadt Region Wallonien
Zwischen Ehegatten / gesetzlich Zusammenwohnenden (2)
und Familienangehörigen in gerader Linie
3 % 3 % 3,3 %
Zwischen anderen Personen 7 % 7 % 5,5 %

Welche Schenkungen wären betroffen? Und wie steht es um indirekte Schenkungen per Banküberweisung oder Handschenkungen?

Die neue Registrierungsverpflichtung betrifft nur durch ausländische Notare ausgestellte notarielle Urkunden. Die Praxis der indirekten Schenkung durch Banküberweisung oder der Handschenkungen ohne Anwendung der Schenkungssteuer bleibt daher weiterhin möglich. Es sei daran erinnert, dass diese Schenkungen der Erbschaftssteuer unterliegen, sollte der Schenker innerhalb von drei Jahren ab Schenkung versterben.

Was ist mit Schenkungsakten, die vor dem 1. Dezember 2020 vor einem ausländischen Notar vollzogen wurden?

Der Text sieht keine Rückwirkung vor. Ältere Schenkungen, die vor einem ausländischen Notar vollzogen wurden, unterliegen daher nicht dieser Registrierungsverpflichtung.

Warum stellen indirekte Schenkungen oder Handschenkungen nicht unbedingt eine Alternative dar?

Schenkungen von Namensaktien oder Schenkungen mit Nießbrauch können nur mittels notarieller Urkunde vollzogen werden. Dies gilt insbesondere bei Schenkungen von Aktien einer einfachen Gesellschaft oder einer Familienholding (3).

Wie können Sie Ihre Übertragungen vorbereiten?

Unser Ansatz basiert auf Aufmerksamkeit und der Fähigkeit, eine gegebene Situation vollständig zu erfassen. Unsere Teams stehen an Ihrer Seite, um Ihre persönliche Situation zu beleuchten, Sie zu begleiten und Ihnen für Ihre Projekte im Bereich der Erbschafts- und Familienplanung maßgeschneiderte Lösungen zu bieten.

Stand: Anfang August 2020.

 

(1) Die Region Flandern möchte diese Frist auf vier Jahre verlängern. Diese Frist wurde bereits auf sieben Jahre verlängert (für einen Schenker, Wohnsitz in Flandern), wenn sich die Schenkung auf Aktien eines Familienunternehmens bezieht.

(2) Dies gilt, unter bestimmten Bedingungen, auch für faktisch zusammenwohnende Partner in der Region Flandern.

(3) Die nicht von einer Schenkung zum 0 %-Satz im Rahmen der Schenkung von Familienunternehmensanteilen profitieren.

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Bernard Goffaux
Leiter Estate Planning
Christophe Delanghe
Senior Estate Planner